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Beitragsordnung des TuS Roisdorf 1932 e.V.
Die Beitragsordnung regelt die Mitgliederbeiträge der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen entsprechend der jeweiligen gültigen Satzung:

1.
Die Beitragspflicht entsteht am 1. des Monats, in dem die Vereinsmitgliedschaft beginnt. Mit Zustimmung des Übungsleiters/Trainers können Interessierte vorher 2 Wochen lang probeweise an den Übungs- und Trainingseinheiten teilnehmen. Sodann muss auch aus versicherungstechnischen Gründen, eine schriftliche Eintrittserklärung erfolgen. Bei Eintritt während des laufenden Kalenderjahres, wird der für dieses Jahr anteilige monatliche Beitrag erhoben und sofort fällig.

2.
Die Beitragshöhe wird auf Vorschlag des erweiterten Vorstandes durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
Er beträgt für:
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre jährlich 66,00 EUR (entspricht monatlich 5.50 EUR) Wird ein Jugendlicher im laufenden Kalenderjahr 19 Jahre alt, so ist der höhere Vereinsbeitrag der Erwachsenen erst ab dem Januar des folgenden Jahres zu zahlen.
Erwachsene Mitglieder jährlich 88,00 EUR (entspricht monatlich 7.30 EUR)
Nach dieser Beitragsordnung ist es unerheblich in wie vielen Sportsparten das Vereinsmitglied tätig ist.

Folgende Familienangebote können beim Vorstand beantragt werden:
- Familie mit 2 Erw. und 1 minderj. Mitglied 207,00 EUR - Familie mit 2 Erw. und 2 u. mehr minderj. Mitglieder 226,00 EUR - Familienbeitrag für 3 und mehr minderj. Mitglieder 146,00 EUR
Für inaktive Mitglieder beträgt der Beitrag 72,00 EUR

Änderungen bei Austritt oder Eintritt einzelner Mitglieder ist unverzüglich beim Vorstand anzuzeigen.
Beim Austritt aus dem TuS Roisdorf erfolgt keine Rückerstattung der bereits eingezogenen Mitgliedsbeiträge. Die Beiträge werden grundsätzlich am 15. Januar eines Jahres für das laufende Kalenderjahr fällig und danach eingezogen. Der Beitrag soll grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen werden. Über Ausnahmeregelungen und Beitragsfreistellungen sowie über Stundungen entscheidet der Vorstand.
Werden Beiträge trotz Mahnung und gerichtlicher Forderungsandrohung nicht gezahlt kann das Mitglied vom weiteren Spiel- und Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden. Der Ausschluss muss schriftlich begründet sein und dem Mitglied bzw. seinem gesetzlichen Vertreter zur Kenntnis gebracht werden. Der satzungsgemäße endgültige Ausschluss des Mitgliedes gem. der Satzung bleibt dem erweiterten Vorstand vorbehalten.

Die Beitragsordnung des TuS Roisdorf wurde am 11.4.2011 in der Mitgliederversammlung beschlossen und ist seit dem 01.01.2012 gültig.
Der Vorstand des TuS Roisdorf 1932 e.V.
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